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Sonnwend- und Brauchtumsfeuer

In Österreich ist aufgrund des Bundesluftreinhaltegesetzes (BLRG) das Verbrennen von Materialien außerhalb der dafür vorgesehenen Anlagen verboten. Davon ausgenommen sind allerdings Feuer für Feuerwehrübungen, Lagerfeuer und Grillfeuer (siehe dazu §3 BLRG).

Für Brauchtumsfeuer kann der Landeshauptmann eine Ausnahmeregelung erlassen. Mit der OÖ. Brauchtumsfeuer-Verordnung wurde so eine Ausnahmeregelung erlassen. Zur Sommersonnenwende sowie zu Wintersonnenwende ist es somit erlaubt sogenannte Sonnwendfeuer zu entfachen. 

Es sind jedoch folgende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen

 

Sicherheitsvorkehrungen

Für Brauchtumsfeuer dürfen nur biogene Materialien im Sinn des § 1a BLRG im trockenen Zustand verwendet werden.

Das Brauchtumsfeuer ist von der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter spätestens zwei Werktage vor dessen Beginn der Gemeinde, in der das Brauchtumsfeuer vorgesehen ist, unter Nennung von Namen, Anschrift und Telefonnummer der verantwortlichen Person zu melden.

Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass

  • geeignete Maßnahmen getroffen werden, durch die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers wirksam verhindert wird;

  • geeignete Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle bereit gehalten werden;

  • bei starkem Wind oder bei Dürre das Feuer nicht entzündet wird;

  • geeignete Maßnahmen getroffen werden, durch die eine unzumutbare Belästigung oder eine Gefährdung der Nachbarschaft, insbesondere durch Funkenflug oder starke Rauchentwicklung, wirksam verhindert wird;

  • das Brauchtumsfeuer beaufsichtigt wird. Bevor die verantwortliche Person die Stelle verlässt, an der das Brauchtumsfeuer abgebrannt wird oder wurde, ist dieses entweder gänzlich zu löschen oder eine Brandwache einzurichten.

 

Tipps der Feuerwehr

  1. Lassen Sie das Feuer nie unbeaufsichtigt und sorgen sie dafür, dass geeignete Löschmittel in der Nähe verfügbar sind. 

  2. Beobachten Sie die Windverhältnisse um rechtzeitig reagieren zu können.

  3. Verwenden Sie nur trockenes Holz und keinesfalls flüssige Brandbeschleuniger (wie z.B. Benzin o.ä.).

  4. Halten Sie genügend Abstand zu Gebäuden, Wäldern oder sonstigen gefährdeten Objekten ein.

  5. Halten Sie Ihr Mobiltelefon immer in greifbarer Nähe um im Ernstfall den Notruf 122 verständigen zu können.

 

Quellenangaben sowie weiterführende Informationen

Bundesluftreinhaltegesetz
OÖ. Brauchtumsfeuer-Verordnung